Mitte - Regionen 1, 2, 3 & 4


Was ist das Projekt Come Back ?

Heimunterbringung auf Dauer bietet für Kinder und Jugendliche keinen Ersatz für familiäre Bindungen. Die gesetzlichen Grundlagen aus dem Grundgesetz Art. 6 Abs. 2 & 3; und des § 1696 des bürgerlichen Gesetzbuches bieten die rechtliche Grundlage der Konzeption die ihre Umsetzung und Anwendung im Kinder und Jugendhilfegesetz ( SGB VIII ) nachfolgend dokumentiert. Wir arbeiten auf der Rechtsgrundlage des § 27 SGB VIII in Verbindung mit § 31 SGB VIII., also ausschließlich über die Beauftragung durch das zuständige Jugendamt. Das Konzept verpflichtet sich konsequent einem familienorientierten, familienfördernden und familienerhaltenden Schwerpunkt.


Das Angebot - Unser Phasenkonzept

PHASE I - Klärung und Prognose zur Rückkehroption

Häufig entsteht der Bedarf des Einsatzes von Come Back bereits vor bzw. bei der Unterbringung von Kindern. In diesen Fällen dient die Klärungsphase als Entscheidungsgrundlage ob die Kindeseltern in der Lage und bereit sind, eine stationäre Unterbringung zur Sicherung des Kindeswohls kurz-, mittel- oder langfristig abzuwenden.

Oder:

Die Fachkräfte klären in enger Abstimmung zwischen dem Jugendamt, der Familie, und der stationären Einrichtung in einer ersten Phase die Rückkehroption des Kindes. Besondere Beachtung erhalten die Bindungsthematik, die Beendigung von Doppelbindung und die Auflösung von Schwebezuständen.

Unsere Leistungen:

PHASE II - Ressourcencheck zur Rückführung oder Plan B

In dieser Phase prüfen die Fachkräfte gemeinsam mit den Kindeseltern  die Zusammenführung der Familie in der Realität. Gemeinsam mit der Familie wird die notwendige institutionelle Anbindung ( Schule, Kita, ggf. Therapie etc. ) des Kindes  organisiert und sichergestellt.
Der Familienalltag wird intensiv begleitet, die Erziehungskompetenz gestärkt und die Fähigkeit der KE geprüft, langfristig die vorhandenen Ressourcen einzusetzen.
Im Rahmen der Hilfeziele wird erarbeitet was für eine Rückkehr, den Verbleib oder die Ablösung des Kindes noch getan werden muss.

Oder :

Die Fachkräfte entwickeln in enger Abstimmung zwischen dem Jugendamt und der Familie eine Alternativlösung zur Perspektive für die Kinder.

PHASE III - Stabilisierungsphase

In der abschließenden Stabilisierungsphase geht es neben der Fortführung und Vertiefung der in der vorigen Phase relevanten Themen gemäß dem vereinbarten Hilfeplan hauptsächlich um die intensive Stärkung des Selbsthilfepotentials der Familie bzw. um die Fähigkeit der Familie, sich bei Bedarf Hilfe zu organisieren.

Unsere Leistungen:




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